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Vogelgrippe

  • Alles andereGeflügel

Wichtige Mitteilung für alle Geflügelhalter:innen im Raum Mainz-Bingen!

Ab Dienstag, den 04.11.2025, gilt im gesamten Gebiet des Kreises Mainz-Bingen eine Stallpflicht!

Das Veterinäramt des Kreises Mainz-Bingen hat entschieden, für den Kreis Mainz-Bingen und die Stadt Mainz eine Aufstallungspflicht für alle Geflügelhalter:innen zu verhängen.

Diese Maßnahme dient dem Schutz vor der Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel.

Was bedeutet das konkret?

Die Tiere müssen nicht zwingend in geschlossenen Ställen gehalten werden.

Zulässig ist auch ein Auslauf, der

  • seitlich begrenzt durch einen Zaun und oben mit Zaun oder Netz mit einer Maschenweite von 2x2 cm abgedeckt ist,
  • sodass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist.

Bitte dringend die Vorgaben einhalten!

Für widerrechtliches Handeln ist der/die Züchter:in selbst verantwortlich.

© https://www.brisant.de
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