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Bruteierordnung des Geflügel- und Kaninchenzuchtvereins (GKZV) Ingelheim 1903 e.V.

Sehr geehrte Zuchtfreundinnen und Zuchtfreunde!

Der Geflügel- und Kaninchenzuchtverein Ingelheim (GKZV) 1903 e.V. hat im Januar 2010 einen vereinseigenen Vorbrüter (HEKA Favorit-Olymp 440) sowie einen Schlupfbrüter (HEKA Favorit Olymp 360/S) angeschafft. Die Geräte sind beim Brutmeister des GKZV, Zfr. Markus Heinen im Kellerraum seines Hauses Talstraße 133 in 55218 Ingelheim aufgestellt. Er hat sich bereit erklärt, als Brutmeister zu tätig zu sein.

Alle, die Bruteier für Geflügel (kein Wassergeflügel!) in die vereinseigenen Brutgeräte des GKZV Ingelheim 1903 e.V. einlegen möchten, erkennen die nachfolgenden Bestimmungen/Hinweise an:

  1. Das Ein-, Um- und Auslegen, das Schieren der Bruteier sowie die Bedienung und Pflege der Brutgeräte obliegt dem Brutmeister des GKZV.
  2. Bruteier werden stets am Sonntag frisch eingelegt. Sie sind nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Brutmeister jeweils ein Tag zuvor (samstags bis 18.00 Uhr) im einwandfreien Zustand abzugeben.  
  3. Der Brutbeginn ist der 1. Sonntag im Februar. Die letzte Bruteinlage ist der 15. Mai bzw. der darauffolgende Sonntag.
  4. Größere Mengen Bruteier (30 Eier und mehr) sollen 1 bis 2 Wochen vorher angemeldet werden.
  5. Bei mehreren Zuchtstämmen eines Züchters muss die Kennzeichnung am Brutei eindeutig sein. Die jeweilige Anzahl ist beim Einlegen anzugeben. In Zweifelsfällen, insbesondere bei Geflügelkrankheiten jeglicher Art, sollte die Bruteiereinlage mit dem Brutmeister abgestimmt werden.
  6. Bei Abgabe der Bruteier ist dem Brutmeister eine Bruteiergebühr zu entrichten.
    Die zu entrichtende Gebühr beträgt pro abgegebenem Ei für Vereinsmitglieder 0,50 €1  und für Nicht-Vereinsmitglieder 0,80 €2.  
    Zu diesem Zweck führt der Brutmeister pro Zuchtjahr  
    1. ein Bestandsbuch zur Dokumentation der Bruteier und des Schlupfergebnisses sowie
    2. eine Bruteierkasse, die er verwaltet.
  7. Der GKZV übernimmt keine Gewähr für das Schlupfergebnis. Ein möglicher technischer Ausfall der Brutgeräte geht zu Lasten der Züchterin/des Züchters, die/der die Bruteier abgegeben hat.  
  8. Das Abholen der Küken erfolgt nach Absprache mit dem Brutmeister spätestens ein Tag nach dem Schlupf.  
  9. Der Brutmeister führt pro Zuchtjahr ein Buch über dem ihm entstandenen Energieverbrauch (Strom, Wasser) sowie weitere Kosten z.B. für Telekommunikation. Zur genauen Ermittlung des Stromverbrauchs wird auf Kosten des GKZV für die beiden Brutgeräte ein Wechselstromzwischenzähler mit Zwischenstecker installiert.  
  10. 1 x jährlich sind mit dem Kassierer des GKZV abzurechnen:
    1. die Einnahmen aus der Bruteierkasse anhand des Bestandsbuches bzw.
    2. die Ausgaben für Energiekosten anhand des Verbrauchbuches. Mögliche Überschüsse sind als Rücklagen z.B. für anfallende Pflege- und Reparaturarbeiten auf einem noch einzurichtenden Sondervereinskonto mit dem Titel „Brutgeräte GKZV“ zu verwalten.
  11. Die Bruteierbestimmungen sind auf ihre Praktikabilität zu überprüfen und bei Bedarf bzw. Notwendigkeit anzupassen. Hierfür ist mit einfacher Mehrheit der Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.
  12. Die vorgenannten Bestimmungen wurden in der Mitgliederversammlung des GKZV am 13. März 2010 beschlossen, am 31. März 2023 aktualisiert und werden hiermit genehmigt.

Ingelheim, 31. März 2023

 

( Ralf Scheider ) ( Markus Heinen )

1. Vorsitzender,     Brutmeister

 

  1. Der Preis gilt ab der Brutsaison 2024
  2. Der Preis gilt ab der Brutsaison 2024